Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Verträge zwischen dem Byte Process Lab (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Verträge zwischen dem Byte Process Lab (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden

2. Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt individuell vereinbarte Leistungen insbesondere in den Bereichen:
• Individuelle Schulungen, Workshops und Enablement
• Technische Systemadministration, IT-Consulting und Automatisierung
• Erstellung und Pflege von Dokumentationen
• Erstellung und Support von Webseiten, Designs und Dokumenten
• Projektmanagement für IT- und Digitalisierungsprojekte inkl. Stakeholdermanagement
• ERP-Beratung, Implementierung, Konfiguration und Einführung
• Datenübernahme/-migration, Bereinigung und Strukturierung
• Integration von Drittsystemen und Schnittstellen (z. B. Shop, VoIP, Zahlungsanbieter, M365, Lexware u. a.)
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsbeschreibung und/oder Projektvereinbarung.
(3) Soweit der Auftragnehmer Leistungen im Kontext von ERP erbringt, umfasst dies typischerweise Beratung, Konfiguration, Prozessdesign, Schulung, ggf. technische Anpassungen (z. B. Studio/Customizing) sowie die Begleitung von Tests und Go-Live – nicht jedoch die Gewähr für bestimmte wirtschaftliche Erfolge oder das fehlerfreie Zusammenspiel aller Drittkomponenten außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

3. Zustandekommen des Vertrages
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsbestätigung oder durch ausdrückliche Auftragsannahme des Auftraggebers.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, sofern nicht anders vereinbart. Abgerechnet wird nach Abschluss des Projektes oder zum Ende eines Monats gemäß dokumentierter Zeiterfassung.
(2) Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von 10 Minuten. Kleinere Zeiteinheiten (z. B. Telefon-/Remote-Support) gelten als vollwertige Dienstleistung und werden entsprechend erfasst.
(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

  1. Abschlagrechnungen (Projekte)
    Bei Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagsrechnungen (z. B. nach Prozent, Meilensteinen oder Festbeträgen) stellen, sofern dies im Angebot/Vertrag vorgesehen ist oder der Auftraggeber zustimmt. Abschlagsrechnungen sind nach Zugang ebenfalls binnen 10 Tagen fällig.
  2. Reisezeiten und Fahrtkosten in Projekten
    Für projektbezogene Leistungen (Angebot/Projekt) werden Reisezeiten und Fahrtkosten sofern relevant im jeweiligen Angebot separat ausgewiesen oder sind in Pauschalen enthalten. Ohne entsprechende Position im Angebot besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf zusätzliche Fahrtkosten, sofern nicht nachträglich schriftlich vereinbart.
  3. Kilometerabrechnung (laufende Betreuung / Wartung / Service außerhalb von Projekten) 
    (1) Für laufende Betreuung, Wartung, Abrechnungen und Supportleistungen außerhalb von projektspezifischen Angeboten (z.B. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages) werden Fahrtkosten mit 0,60 EUR pro gefahrene Kilometer berechnet.
    (2) Grundlage ist die tatsächlich gefahrene Strecke, maximal die Strecke Unternehmensort – Unternehmensort laut Navigations-/Karten-App (Hin- und Rückfahrt).
    (3) Fahrtkosten fallen nur an, sofern eine Vor-Ort-Leistung erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht ist. Remote-Leistungen sind hiervon nicht betroffen.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Testdaten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen; daraus entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand abgerechnet werden.
(3) Bei ERP-/Odoo-Projekten umfasst die Mitwirkung insbesondere:
• Bereitstellung/Abnahme von Prozessentscheidungen (z. B. Artikel-/Preislogik, Buchhaltungslogik)
• Bereitstellung und Prüfung von Importdaten (Kunden, Artikel, Buchhaltung etc.)
• Durchführung von Tests und Freigaben in vereinbarten Testfenstern

6. Termine und Fristen
Termine gelten grundsätzlich als unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Verbindliche Termine verschieben sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder externe Abhängigkeiten (z. B. Drittanbieter, Hosting, App-Anbieter) zu Verzögerungen führen.

7. Abnahme und Leistungskontrolle
(1) Soweit eine Abnahme vereinbart ist oder der Projektcharakter dies nahelegt, gilt eine Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach Bereitstellung produktiver Nutzung zuführt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese werden im Rahmen der weiteren Leistungserbringung behoben, soweit vereinbart.

8 Änderungswünsche
(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (E-Mail ausreichend).
(2) Der daraus entstehende Mehraufwand wird nach Aufwand oder gemäß separatem Angebot abgerechnet.
(3) Änderungen können Auswirkungen auf Zeitplan und Budget haben.

9. Nutzungs- und Urheberrechte
Alle erstellten Materialien, Dokumentationen, Automationen und Webseiten bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den erstellten Produkten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Weitergehende Rechte sind separat zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten. 

10. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

11. Odoo, Lizenzen, Hosting und Drittanbieter-Apps
(1) Soweit für die Nutzung von Odoo oder Drittanbieter-Apps Lizenz- und Abogebühren anfallen, sind diese – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers und werden vom Auftraggeber direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter getragen.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keine Verfügbarkeit, Preisstabilität oder Funktionsgarantie von Odoo/Hosting-/App-Anbietern.
(3) Anpassungen oder Updates von Odoo oder Drittanbieter-Apps können Funktionalitäten verändern. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus entstehende Einschränkungen, sofern diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

12. Datenmigration und Datenqualität
(1) Der Auftragnehmer unterstützt bei Datenimport/-migration nach bestem Wissen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der gelieferten Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Aufwände zur Datenbereinigung aufgrund unvollständiger oder inkonsistenter Daten können separat nach Aufwand abgerechnet werden.

13. Haftung für Drittanbieter-Software und Schnittstellen
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Inkompatibilitäten, die durch Änderungen, Updates oder Störungen von Drittanbietersoftware oder -Schnittstellen (z. B. Odoo, Microsoft 365, Lexware, Cloud-Dienste etc.) verursacht werden. Die Verantwortung für die Verfügbarkeit und Stabilität liegt beim jeweiligen Anbieter. Drittanbietersoftware oder -Schnittstellen (z. B. Microsoft 365, Lexware, Cloud-Dienste etc.) verursacht werden. Die Verantwortung für die Verfügbarkeit und Stabilität solcher Systeme liegt beim jeweiligen Systemanbieter. Der Auftraggeber trägt das Risiko von Änderungen an externen Systemen, auf deren technische Ausgestaltung der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

14. Hinweise zu Produktempfehlungen und Gewährleistungen
Sofern im Rahmen der Beratung Empfehlungen zu Hardware und allgemeinen IT-Produkten ausgesprochen werden, erfolgt dies nach bestem Wissen und auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen und/oder technischer Anforderungen. Für etwaige Mängel, Inkompatibilitäten oder Schäden, die sich aus der Beschaffung oder Nutzung dieser Produkte ergeben, wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, insbesondere wenn offensichtliche Anforderungen nicht beachtet oder wesentliche Risiken verschwiegen wurden.

15. Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller vom Auftraggeber übermittelten Informationen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der DSGVO. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen.

16. Kündigung und Stornierung
Wenn vertraglich nicht anders geregelt, ist der Auftraggeber berechtigt, einen erteilten Auftrag schriftlich zu kündigen oder zu stornieren. Im Falle einer Kündigung oder Stornierung vor Abschluss werden die bis dahin tatsächlich angefallenen Stunden und angefallene Fremdkosten entsprechend der vereinbarten Konditionen abgerechnet.

17. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach erfolgreichem Projektabschluss den Auftraggeber in seiner öffentlichen Referenzliste (z.B. Website, Broschüren oder soziale Medien) mit Unternehmensnamen und ggf. Logo zu nennen. Der Auftraggeber kann dieser Nennung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

18. Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Jüterbog), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand Februar 2026, Byte Process Lab